🏛️ Leistungen

Legalisation von Dokumenten

Stand: Oktober 2026

Für Staaten ohne Apostille: VAE, Katar, Ägypten, Kuwait, Thailand – Vorbeglaubigung, Bundesamt, Botschaft.

Wann nötig

Wenn das Zielland dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht angehört: Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Ägypten, Thailand, Vietnam, Kanada für Dokumente vor 2024 u. a. Dann wird die deutsche Urkunde mehrstufig beglaubigt: Vorbeglaubigung der Landesbehörde → Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) → Legalisation durch die Botschaft des Ziellandes in Berlin.

Ablauf und Dauer

BfAA 2–4 Wochen (Antrag online, Gebühr 25 € je Dokument), Botschaften 1–3 Wochen mit eigenen Gebühren (VAE ca. 150 €, Ägypten ca. 60 €). Für Handelsdokumente zusätzlich IHK-Bescheinigung. Gesamt 4–8 Wochen.

Preis

Organisation je Dokument 150 € zuzüglich Behörden- und Botschaftsgebühren, Kurier. Übersetzung ins Arabische/Englische über beeidigte Übersetzer separat.

Unser Honorar: Prüfung der Unterlagen ab 150 €, Komplettbegleitung eines Antrags ab 490 €. Behördengebühren, Übersetzungen und Apostille werden separat berechnet und vorab genannt. Preise →

Länder

Leistungen

Sagen Sie uns, wohin und wozu – Antwort innerhalb eines Werktags

WhatsApp