Europa

Visum für Großbritannien

Stand: Oktober 2026 · Pflicht-ETA auch für EU-Bürger seit 02.04.2025.

Wer braucht ein Visum?

Alle Nicht-Briten brauchen seit 2025 entweder eine Electronic Travel Authorisation (ETA) oder ein Visum. Deutsche und EU-Bürger: ETA für 20 £, gilt 2 Jahre, für Besuche bis 6 Monate. Staatsangehörige der Ukraine, Russlands, Kasachstans, der Türkei und der meisten Drittstaaten: Visum – auch wenn sie in Deutschland leben. Ein deutscher Aufenthaltstitel ersetzt das britische Visum nicht.

Gebühren und Bearbeitungszeit

Behördengebühren seit 08.04.2026: Standard Visitor 135 £, Skilled Worker 819 £ (bis 3 Jahre) bzw. 1.618 £, Student 558 £, Global Talent 766 £, ETA 20 £. Dazu kommt für Arbeits- und Studienvisa der Immigration Health Surcharge: 1.035 £ pro Jahr (Erwachsene), 776 £ (Kinder/Studenten). Bearbeitung: Besuchervisum etwa 3 Wochen, Arbeitsvisa 3 Wochen aus dem Ausland; Priority (5 Arbeitstage) gegen Aufpreis von 500 £.

Wo wird beantragt?

Online auf gov.uk, danach Biometrie im Visazentrum TLScontact in Berlin, Düsseldorf oder München. Wer in Deutschland lebt, beantragt von Deutschland aus. Die Entscheidung kommt per E-Mail, die eVisa wird im UKVI-Konto hinterlegt – seit 2025 gibt es keine Vignette im Pass mehr.

Visa-Arten

KategorieFür wenBehördengebührBearbeitungszeit
ETAEU-Bürger und visumfreie Staaten; Besuch bis 6 Monate20 £3 Arbeitstage
Standard VisitorTourismus, Geschäft, Familie; bis 6 Monate135 £3 Wochen
Skilled WorkerJobangebot eines lizenzierten Sponsors; Englisch B2 seit 08.01.2026; Gehalt ab 41.700 £ (RQF 6)819 £ / 1.618 £3 Wochen
Health & Care WorkerÄrzte, Pflegekräfte mit Sponsor; reduzierte Gebühr, kein IHS304 £ / 590 £3 Wochen
StudentCAS einer lizenzierten Hochschule, Finanznachweis558 £3 Wochen
Global TalentEndorsement in Wissenschaft, Technik, Kunst766 £3–8 Wochen
Youth Mobility18–30 Jahre aus teilnehmenden Staaten; 2 Jahre arbeiten319 £3 Wochen
Family / SpousePartner britischer Staatsbürger oder Settled Persons; Einkommensgrenze 29.000 £1.938 £12–24 Wochen

Unterlagen

  • Reisepass und deutscher Aufenthaltstitel
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate
  • Arbeitgeberbescheinigung, Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid
  • Reiseplan, Hotelbuchung oder Einladung aus dem UK
  • Für Skilled Worker: Certificate of Sponsorship, Englischnachweis (B2), TB-Test bei Herkunft aus Listenstaaten
  • Übersetzungen ins Englische – organisieren wir

Was wir für Sie tun

  • Kategorie prüfen und Erfolgsaussichten ehrlich einschätzen
  • Persönliche Checkliste, Prüfung jedes Dokuments
  • Online-Formular nach Ihren Angaben ausfüllen, Anschreiben verfassen
  • Termin im Visazentrum oder Konsulat buchen, Vorbereitung auf Fragen
  • Übersetzungen, Apostille, Versicherung organisieren
  • Status verfolgen, Rückfragen beantworten, Entscheidung erklären

Typische Fehler

ETA statt Visum beantragt, obwohl die Staatsangehörigkeit ein Visum verlangt; Kontoauszüge mit unerklärten Großeingängen; Angaben zu früheren Ablehnungen (auch Schengen, USA, Kanada) weggelassen – das UK prüft das und lehnt wegen „deception“ für 10 Jahre ab; Sponsor-Lizenz des Arbeitgebers nicht geprüft.

Unser Honorar: Prüfung der Unterlagen ab 150 €, Komplettbegleitung eines Antrags ab 490 €. Behördengebühren, Übersetzungen und Apostille werden separat berechnet und vorab genannt. Preise →

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