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Apostille – ukrainische und deutsche Dokumente

Stand: Oktober 2026

Urkunden, Diplome, Führungszeugnis, Vollmachten – Haager Apostille in 1–3 Wochen.

Deutsche Dokumente

Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, das die Urkunde ausgestellt hat: Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen – Regierungspräsidium/Senator für Inneres (Bremen: Senator für Inneres, 20–25 €); notarielle Urkunden und Gerichtsdokumente – Landgerichtspräsident; Schul- und Hochschulzeugnisse – Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium, oft erst nach Vorbeglaubigung; Führungszeugnis – Bundesamt für Justiz (Apostille direkt bei Antrag mitbestellen). Bearbeitung 1–3 Wochen.

Ukrainische Dokumente

Standesamtliche Urkunden und Gerichtsentscheide – Justizministerium; Diplome und Schulzeugnisse – Bildungsministerium (Prüfung der Echtheit, 20 Arbeitstage); sonstige Dokumente – Außenministerium. Beantragung über Diia (ukrainische Staatsbürger), über eine bevollmächtigte Person in der Ukraine oder unseren Partner in Kyjiw. Deutsche Behörden verlangen die Apostille auf dem Original vor der Übersetzung.

Weitere Länder

Kasachstan (Justizministerium, über eGov), Moldau, Georgien, Armenien, Usbekistan, Türkei (Gouverneursamt/Kaymakamlık), Polen (MSZ), Litauen (Notarkammer): über Partner oder Bevollmächtigte vor Ort. Russland: nur eingeschränkt über Bevollmächtigte. Für Nicht-Haager-Staaten (VAE, Kanada bis 2024, China bis 2023) konsularische Legalisation.

Preis

Organisation der Apostille je Dokument 90 € (Deutschland) bzw. 150 € (Ukraine und andere Länder, ohne Reisekosten der Bevollmächtigten), zuzüglich Behördengebühren und Versand. Übersetzung und Beglaubigung separat.

Unser Honorar: Prüfung der Unterlagen ab 150 €, Komplettbegleitung eines Antrags ab 490 €. Behördengebühren, Übersetzungen und Apostille werden separat berechnet und vorab genannt. Preise →

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