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EES im Vollbetrieb: Biometrie an allen Schengen-Außengrenzen seit 10. April 2026

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Das Entry/Exit System ersetzt den Passstempel. Fingerabdrücke und Gesichtsbild werden gespeichert; die 90/180-Tage-Regel wird automatisch gezählt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Schrittweise Einführung seit 12. Oktober 2025, Vollbetrieb an allen Außengrenzen seit 10. April 2026.
  • Betrifft alle Nicht-EU-Bürger bei Kurzaufenthalt – mit und ohne Visum.
  • Erfasst: 4 Fingerabdrücke, Gesichtsbild, Passdaten, Ort und Datum von Ein- und Ausreise; Speicherung 3 Jahre.
  • Keine Passstempel mehr; Überziehungen der 90 Tage werden systemweit sichtbar.
  • Inhaber von Aufenthaltstiteln und EU-Bürger sind nicht erfasst.

Was sich am Grenzübergang ändert

Bei der ersten Einreise nach dem Start dauert die Kontrolle länger: Fingerabdrücke und Foto werden aufgenommen, bei Folgereisen reicht ein Abgleich. An großen Flughäfen stehen Selbstbedienungskioske; an Landgrenzen (z. B. Polen–Ukraine, Polen–Belarus) ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Warum die 90/180-Regel jetzt ernst wird

Bisher wurden Tage per Stempel von Hand geprüft. Jetzt rechnet das System jede Grenze mit. Wer die 90 Tage in 180 Tagen überschreitet, riskiert Einreiseverbote und spätere Visumablehnungen. Für Besuchs- und Geschäftsreisende lohnt sich ein eigenes Tagebuch der Reisetage.

Was wir empfehlen

Vor jeder Reise die verbleibenden Tage mit dem offiziellen Schengen-Rechner prüfen. Wer regelmäßig länger als 90 Tage in der EU sein muss, braucht ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel – wir prüfen, welcher Weg passt.

Häufige Fragen

Muss ich bei jeder Reise Fingerabdrücke abgeben?

Nein. Die vollständige Erfassung erfolgt bei der ersten Einreise nach dem Start; danach wird drei Jahre lang nur abgeglichen.

Gilt EES auch mit Schengen-Visum?

Ja. Das EES erfasst Visuminhaber und visumfreie Reisende gleichermaßen.

Quellen

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